Urheberrecht ( PDF-Download )


1.1 Urhebererklärung

Der Künstler versichert, dass sich das Werk in seinem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. Er versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihm ist.

1.2 Nutzung und Verwertung

Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung des Künstlers erlaubt und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck. Mit dem Besitz des Werkes sind - sofern nicht anders vereinbart - keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.

1.3 Namensnennung

Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name des Künstlers (Urheber) zu nennen.

1.4 Angemessene Vergütung

Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat der Künstler Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG - Urheberrechtsgesetz).

1.5 Veröffentlichungen

Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen des Einverständnisses des Urhebers. Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur mit Einverständnis der/des auf den Unterlagen genannten Künstlers und unter Nennung seines Namens veröffentlicht werden.

1.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung

Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.

1.7 Folgerecht/Zugangsrecht

Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar dem Künstler das Werk vorübergehend zur Nutzung (z. B. für Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu überlassen.

Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien


2.1 Übergabe des Werkes

Der Künstler ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten Termin, in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu übergeben.

2.2 Präsentation / Technische Voraussetzungen

Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden Künstler und Nutzerin/Nutzer einvernehmlich. Die technischen Voraussetzungen werden von der Nutzerin/dem Nutzer gewährleistet und finanziert.

2.3 Veranstaltungen

Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit des Künstlers zu einer Veranstaltung gewünscht, so ist er dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde. Die anfallenden Kosten werden von der Nutzerin/dem Nutzer getragen; gleiches gilt für alle Folgeveranstaltungen. Auf die Anwesenheit des Künstlers ist in allen Werbematerialien hinzuweisen.

2.4 Publikationen/Katalog

Die Kosten für die Gestaltung und Herstellung sämtlicher Publikationen werden von der Nutzerin/dem Nutzer getragen. Leistungen, die in diesem Zusammenhang von der dem Künstler erbracht werden, werden der Nutzerin/ dem Nutzer in Rechnung gestellt. Die Festlegung der Höhe der Auflage sowie die Ausführung und Herstellung der Publikationen und/oder des Kataloges erfolgt in Absprache und im Einvernehmen beider Vertragspartnerinnen/ Vertragspartner. Der Künstler erhält einen angemessen hohen Teil der Auflage kostenlos zur eigenen Verfügung. Kostenbeteiligung des Künstlers ist nur in Zusammenhang mit der Herstellung eines Kataloges möglich, wird ausschließlich mit Kunstwerken geleistet und muss gesondert vereinbart werden.

2.5 Haftung

Der Künstler haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.

2.6 Versicherungen

Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert und ist von dem Künstler und der Nutzerin/dem Nutzer einvernehmlich festzulegen. Die Nutzerin/Der Nutzer trägt die Kosten der anfallenden Versicherungen in voller Höhe. Die Versicherungen müssen nachgewiesen werden.

2.9 Vernichtung / Zerstörung / Diebstahl / Beschädigung / witterungsbedingte Schädigung

Die Nutzerin/Der Nutzer trifft alle erforderlichen, technisch möglichen und zumutbaren Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. am Werk zu verhindern. Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist der Nutzer bzw. die Eigentümerin/der Eigentümer verpflichtet, den Künstler unverzüglich zu unterrichten; das Recht des Künstlers zur Geltendmachung eines Schadenersatzes wird hierdurch nicht berührt.

2.10 Beabsichtigte Vernichtung durch die Eigentümerin/den Eigentümer

Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist die Eigentümerin/der Eigentümer verpflichtet, die den Künstler vorab zu unterrichten und mit ihm eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, z. B. das Werk kostenfrei zurückzugeben.

2.11 Reisekosten

Die Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen des Künstlers zur Erfüllung des Vertrages werden von der Nutzerin/dem Nutzer gegen Nachweis erstattet.

2.12 Zusätzliche Leistungen

Zusätzliche Leistungen des Künstlers werden von der Nutzerin/dem Nutzer gesondert vergütet. Bei Bedarf ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen. Alle mit den vereinbarten Wartungsverpflichtungen verbundenen Kosten werden von der Nutzerin/dem Nutzer ge-tragen und dem Künstler gesondert vergütet. Dem Künstler ist es vorbehalten, erforderliche Restaurierungen oder Reparaturen gegen ein angemessenes Entgelt vorzunehmen. Nimmt der Künstler die Restaurierung oder die Reparaturen nicht selbst vor, so gibt er verbindliche Hinweise zu Art und Weise der Ausführung.

2. 13 Rückgabe des Werkes

Wird das Werk der Nutzerin/dem Nutzer nur vorübergehend überlassen, so ist sie/er verpflichtet, es nach Vertragsende unverzüglich und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung des Künstlers. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der Verlängerung fällig.

Zahlungsbedingungen


3.1 Zahlungsfrist

Sämtliche Ansprüche des Künstlers auf Zahlung sind fällig je zur Hälfte bei Vertragsabschluss und bei Erbringung der von vom Künstler geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen.

3.2 Mehrwertsteuer

Sämtliche Vergütungen und Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.3 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Gesamtpreises als auch der Vergütungen für zusätzliche Leistungen des Künstlers verbleibt das Kunstwerk im Eigentum des Künstlers.

3.4 Minderung der Vergütungen

Nichtgefallen der Ausführung des Werkes des Künstlers, eines Auftrages oder einer Präsentation kann nicht zu einer Minderung der Vergütungen führen.

3.5 Abgabepflicht

Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe sowie anfallende Abgaben an entsprechende Verwertungsgesellschaften werden von der Nutzerin/dem Nutzer getragen, sofern er abgabepflichtig ist. Aufhebung und Kündigung von Verträgen

4.1 Form

Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.

4.2 Aufhebung/Kündigung durch die Nutzerin/den Nutzer

Im Falle der Aufhebung/Kündigung durch die Nutzerin/den Nutzer wird ein Honorar für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig; es beträgt mindestens 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der nachgewiesenen Materialkosten.

4.3 Aufhebung/Kündigung durch den Künstler

Im Fall der Aufhebung/Kündigung durch den Künstler ist die Rückzahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Vergütungen ausgeschlossen.

4.4 Absage im Krankheitsfall

Bei einer Absage wegen Krankheit des Künstlers ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.