1.1 Urhebererklärung
Der Künstler versichert, dass sich das Werk in seinem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist.
Er versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihm ist.
1.2 Nutzung und Verwertung
Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung des Künstlers erlaubt
und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck. Mit dem Besitz des Werkes sind - sofern nicht
anders vereinbart - keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt
insbesondere für das öffentliche Ausstellen.
1.3 Namensnennung
Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name des Künstlers (Urheber) zu nennen.
1.4 Angemessene Vergütung
Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat der Künstler Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG
- Urheberrechtsgesetz).
1.5 Veröffentlichungen
Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen des Einverständnisses des Urhebers.
Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur mit Einverständnis der/des auf den
Unterlagen genannten Künstlers und unter Nennung seines Namens veröffentlicht werden.
1.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung
Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung über das Werk eingeräumt,
ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.
1.7 Folgerecht/Zugangsrecht
Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt. Darüber hinaus besteht die
Verpflichtung, soweit zumutbar dem Künstler das Werk vorübergehend zur Nutzung (z. B. für Ausstellungen,
Retrospektiven usw.) zu überlassen.
Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien
2.1 Übergabe des Werkes
Der Künstler ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten Termin, in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet
zu übergeben.
2.2 Präsentation / Technische Voraussetzungen
Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden Künstler und Nutzerin/Nutzer einvernehmlich. Die technischen
Voraussetzungen werden von der Nutzerin/dem Nutzer gewährleistet und finanziert.
2.3 Veranstaltungen
Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit des Künstlers zu einer Veranstaltung gewünscht, so ist er dazu
bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde. Die anfallenden Kosten werden von der Nutzerin/dem Nutzer
getragen; gleiches gilt für alle Folgeveranstaltungen.
Auf die Anwesenheit des Künstlers ist in allen Werbematerialien hinzuweisen.
2.4 Publikationen/Katalog
Die Kosten für die Gestaltung und Herstellung sämtlicher Publikationen werden von der Nutzerin/dem Nutzer
getragen. Leistungen, die in diesem Zusammenhang von der dem Künstler erbracht werden, werden der Nutzerin/
dem Nutzer in Rechnung gestellt. Die Festlegung der Höhe der Auflage sowie die Ausführung und Herstellung der
Publikationen und/oder des Kataloges erfolgt in Absprache und im Einvernehmen beider Vertragspartnerinnen/
Vertragspartner. Der Künstler erhält einen angemessen hohen Teil der Auflage kostenlos zur eigenen Verfügung.
Kostenbeteiligung des Künstlers ist nur in Zusammenhang mit der Herstellung eines Kataloges möglich, wird
ausschließlich mit Kunstwerken geleistet und muss gesondert vereinbart werden.
2.5 Haftung
Der Künstler haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeiführen.
2.6 Versicherungen
Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert und ist von dem Künstler und der Nutzerin/dem Nutzer
einvernehmlich festzulegen. Die Nutzerin/Der Nutzer trägt die Kosten der anfallenden Versicherungen in voller Höhe.
Die Versicherungen müssen nachgewiesen werden.